Einspeisevergütung 2026 und EEG 2027: Was ändert sich?

Aktuelle Vergütungssätze für neue PV-Anlagen und die Pläne der Bundesregierung für 2027: Die feste Einspeisevergütung soll für Neuanlagen weitgehend entfallen. Der Stand im Überblick.
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Für Photovoltaik-Anlagen auf dem eigenen Dach steht ein Umbruch bevor. Die Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformieren – mit Folgen für die Einspeisevergütung neuer Anlagen. Gleichzeitig gelten bis auf Weiteres die bisherigen Sätze. Hier lesen Sie, was heute gilt und was geplant ist.

Diese Vergütung gilt aktuell

Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, nennt die Bundesnetzagentur folgende Sätze für Anlagen auf Gebäuden:

Teileinspeisung (Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch):

  • bis 10 kWp: 7,70 ct/kWh
  • bis 40 kWp: 6,66 ct/kWh
  • bis 100 kWp: 5,44 ct/kWh

Volleinspeisung:

  • bis 10 kWp: 12,22 ct/kWh
  • bis 40 kWp und bis 100 kWp: 10,24 ct/kWh

Die Sätze gelten anteilig: Eine 15-kWp-Anlage mit Eigenverbrauch erhält nach Berechnung der DGS rechnerisch rund 7,35 ct/kWh (10 kWp zu 7,70 ct und 5 kWp zu 6,66 ct). Grundlage ist die halbjährliche Absenkung um 1 Prozent nach dem EEG 2023. Wichtig: Wer seine Anlage bereits betreibt, behält den Satz, der bei Inbetriebnahme galt – 20 Jahre lang.

Was plant das EEG 2027?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues EEG am 29. Juli 2026 beschlossen (Bundestags-Drucksache 21/7867). Der Bundestag hat ihn am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen; am 5. Oktober 2026 fand dort eine öffentliche Anhörung statt. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Die folgenden Punkte stammen aus dem Regierungsentwurf und können sich im Verfahren noch ändern.

Feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll entfallen

Kern der Reform ist die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue Anlagen und eine verpflichtende Direktvermarktung. Für kleine Anlagen ist eine befristete Übergangszahlung vorgesehen: Nach den Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums soll sie für 36 Monate nach Inbetriebnahme gezahlt werden, laut Bundestag in Höhe von 5,2 ct/kWh. Welche Anlagengrößen in welchem Jahr noch erfasst sind, ist gestaffelt; der Bundestag fasst es so zusammen, dass für Anlagen unter 25 kW feste Vergütungen noch bis Ende 2028 vorgesehen sind.

Direktvermarktungsbonus

Für den Einstieg in die Direktvermarktung plant die Regierung einen Bonus von 1,5 ct/kWh für vier Jahre. Für Anlagen unter 25 kW soll er nach Ende der Übergangszahlung nutzbar sein.

Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent begrenzt

Nach dem Entwurf soll die Einspeiseleistung von Solaranlagen unter 100 kW am Netzanschlusspunkt dauerhaft auf 50 Prozent begrenzt werden. Das Ministerium begründet dies mit Erzeugungsspitzen und empfiehlt, neue Solaranlagen „von Beginn an gemeinsam mit einem Speicher“ zu errichten.

Kritik aus Bundesrat und Verbänden

Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die Abschaffung der Einspeisevergütung für Dachanlagen aus und fordert, den PV-Aufdachausbau weiter anzureizen. Auch in der Anhörung verlangten Sachverständige vieler Seiten erhebliche Nachbesserungen. Wie das Gesetz am Ende aussieht, ist offen.

Warum der Inbetriebnahmetermin zählt

Nach dem Entwurf soll das neue Recht für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen; für früher in Betrieb genommene Anlagen sollen die bisherigen Regeln weitergelten. Hinzu kommt: Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 läuft nach Angaben eines Sachverständigen in der Bundestagsanhörung am 31. Dezember 2026 aus.

Für Sie heißt das: Eine Anlage, die noch 2026 in Betrieb geht, fällt nach heutigem Stand unter die bekannte 20-jährige Vergütung. Ob das bei Ihrem Projekt zeitlich realistisch ist, hängt von Planung, Material und Netzbetreiber ab. Versprechen sollte das niemand pauschal.

Lohnt sich PV ohne Einspeisevergütung?

Selbst das Bundeswirtschaftsministerium schreibt im Entwurf, dass sich kleine Anlagen mit ausreichend hohem Eigenverbrauch bereits heute rechnen – ideal seien Kombinationen mit Wärmepumpen, Speichern und Wallboxen. Der eigene Verbrauch wird damit wichtiger als die Vergütung für den eingespeisten Strom.

Stand: Oktober 2026. Das EEG 2027 befindet sich im Gesetzgebungsverfahren; Angaben zum Entwurf können sich ändern. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Quellen

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