§14a EnWG: Weniger Netzentgelt für Ihre Wärmepumpe

Wärmepumpen und Wallboxen über 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dafür gibt es reduzierte Netzentgelte. Wir erklären die drei Module und was „Dimmen“ wirklich heißt.
Installierte Wärmepumpentechnik im Bauernhaus Westendorf
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Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine Regel, die viele Wärmepumpen-Besitzer noch nicht kennen – und die bares Geld spart: Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt, bekommt im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt. Wie das funktioniert, erklären wir auf Basis der Informationen der Bundesnetzagentur.

Welche Geräte sind betroffen?

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur insbesondere:

  • Wärmepumpen
  • private Ladepunkte für Elektroautos (Wallboxen)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen)
  • Stromspeicher (Batteriespeicher)

jeweils mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. Für Anlagen, die vorher installiert wurden, gelten Übergangsregeln – fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Netzbetreiber nach.

Was bedeutet „Dimmen“?

Der Netzbetreiber darf den Strombezug der Geräte nur dann vorübergehend reduzieren, wenn eine akute Überlastung des Netzes droht. Dabei gilt:

  • Es wird nicht abgeschaltet, sondern nur gedimmt. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer verfügbar.
  • Ihr normaler Haushaltsstrom ist nicht betroffen.
  • Selbst erzeugter Strom wird laut Bundesnetzagentur nicht auf die 4,2-kW-Grenze angerechnet – es zählt nur der Bezug aus dem Netz.

Laut Bundesnetzagentur können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Bis die digitale Netzsteuerung überall läuft, darf der Netzbetreiber übergangsweise auch präventiv steuern – höchstens zwei Stunden pro Tag und für maximal 24 Monate.

Wichtig für Sie: Der Netzbetreiber darf den Anschluss einer neuen Wärmepumpe oder Wallbox nicht mit Verweis auf mögliche Netzengpässe ablehnen oder verzögern.

Die drei Module zur Netzentgelt-Reduzierung

Im Gegenzug für die Steuerbarkeit gibt es eine Reduzierung der Netzentgelte. Sie können zwischen Modulen wählen; ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend.

Modul 1: Pauschale Reduzierung

Sie erhalten eine jährliche pauschale Gutschrift auf das Netzentgelt. Die Höhe hängt vom Netzgebiet ab; die Bundesnetzagentur nennt eine Spanne von 110 bis 190 Euro im Jahr (Stand 2023). Die Reduzierung wird je Marktlokation gewährt, ein separater Zähler ist nicht erforderlich. Modul 1 ist der Standard, wenn Sie nichts anderes wählen.

Modul 2: Prozentuale Reduzierung

Der Arbeitspreis des Netzentgelts wird für die steuerbare Einrichtung um 60 Prozent reduziert – Sie zahlen also nur 40 Prozent. Voraussetzung ist ein separater Zählpunkt für die Wärmepumpe oder Wallbox. Modul 2 lohnt sich vor allem bei hohem Verbrauch der steuerbaren Geräte.

Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte

Seit April 2025 gibt es zusätzlich zeitvariable Netzentgelte mit günstigen und teureren Zeitfenstern. Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 gewählt werden und setzt ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) voraus. Interessant ist das vor allem, wenn Sie Ihren Verbrauch gezielt verschieben können – etwa mit Speicher oder Energiemanagement.

Kommt die Ersparnis bei Ihnen an?

Ein Punkt, auf den die Bundesnetzagentur hinweist: Der Netzbetreiber rechnet die Netzentgeltreduzierung in den meisten Fällen mit Ihrem Stromlieferanten ab. Ob und wann der Lieferant sie an Sie weitergibt, regelt Ihr Liefervertrag. Fragen Sie daher bei Tarifwahl nach, ob und wie die Reduzierung berücksichtigt wird – oder vergleichen Sie Wärmepumpentarife gezielt.

Was ist technisch nötig?

Für die Steuerung braucht es eine Steuerungseinrichtung im Zählerschrank und – je nach Modul – ein intelligentes Messsystem. Ob Ihr Zählerschrank dafür geeignet ist, prüfen wir bei der Planung. Bei Neuinstallationen planen wir die Anmeldung nach §14a mit ein.

Welches Modul passt zu Ihnen?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Beträge legt Ihr Netzbetreiber fest. Als Orientierung:

  • Modul 1 ist die einfache Lösung: kein zweiter Zähler, keine Umbauten, eine feste jährliche Gutschrift.
  • Modul 2 kann sich lohnen, wenn Ihre Wärmepumpe oder Wallbox viel Strom aus dem Netz bezieht. Die Kosten für einen separaten Zählerplatz sollten Sie gegenrechnen.
  • Modul 3 passt zu Haushalten, die ihren Verbrauch flexibel in günstige Zeitfenster legen können.

Vergleichen Sie am besten die Preisblätter Ihres Netzbetreibers mit Ihrem erwarteten Verbrauch. Gern rechnen wir das gemeinsam mit Ihnen durch.

Stand: Oktober 2026. Die konkreten Netzentgelte und Modulbeträge legt Ihr örtlicher Netzbetreiber fest. Keine Rechtsberatung.

Beratung bei ESB in Augsburg

Sie planen eine Wärmepumpe oder Wallbox und möchten wissen, welches Modul für Sie passt? Wir beraten Sie gern – im Concept Store in der Zeuggasse 1 in Augsburg, ohne Termin, Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–14 Uhr, oder telefonisch unter 08231 9269555. Mehr zur Wärmepumpe bei ESB oder direkt zum Kontakt.

Quellen

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