Neues Heizungsgesetz (GModG): Was jetzt für Sie gilt

Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz statt des alten Heizungsgesetzes. Wir erklären, was wegfällt, was neu ist und warum die Wärmepumpe trotzdem interessant bleibt.
Mehrfamilienhaus Westendorf Tirol – Wärmepumpe im Feldtest
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Das viel diskutierte „Heizungsgesetz“ ist Geschichte. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und verändert die Spielregeln beim Heizungstausch deutlich. Was bedeutet das für Hausbesitzer in Augsburg und Umgebung? Ein Überblick – ohne Panik, aber mit den wichtigen Details.

Der Weg ins Gesetzblatt

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im Juli 2026 abgeschlossen; der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 keinen Vermittlungsausschuss angerufen. Verkündet wurde das GModG im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226) am 28. Juli 2026, in Kraft ist es seit dem 29. Juli 2026.

Was entfällt?

Keine 65-Prozent-Pflicht mehr

Nach dem alten GEG mussten neu eingebaute Heizungen – je nach Gemeindegröße und Wärmeplanung – mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. In Großstädten wie Augsburg hätte diese Pflicht ursprünglich ab dem 1. Juli 2026 gegriffen; der Termin war im Juni noch auf den 1. November 2026 verschoben worden. Mit dem GModG ist diese 65-Prozent-Regel entfallen.

Keine Betriebsverbote

Auch die im GEG vorgesehenen Betriebsverbote für fossile Heizungen sind laut Bundesregierung gestrichen. Eigentümerinnen und Eigentümer können ihre Heizung grundsätzlich frei wählen – auch neue Gas- oder Ölheizungen sind wieder zulässig.

Was ist neu?

Die „Bio-Treppe“ ab 2029

Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss künftig einen steigenden Anteil an Biobrennstoffen nutzen (z. B. Biomethan oder biogenes Heizöl). Die Stufen laut Bundesregierung:

  • ab 2029: 10 Prozent
  • ab 2030: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • ab 2040: 60 Prozent

Für 2030 ist eine Überprüfung (Evaluierung) der Regeln vorgesehen. Wie sich Preise und Verfügbarkeit von Biobrennstoffen bis dahin entwickeln, lässt sich heute nicht verlässlich sagen.

Kostenteilung bei Mietwohnungen

Für neu eingebaute fossile Heizungen in vermieteten Gebäuden sollen ab dem 1. Januar 2028 CO2-Kosten und Gasnetzentgelte zwischen Mietern und Vermietern hälftig geteilt werden. Für Vermieter wird die Wahl der Heizung damit auch eine Frage der laufenden Kosten.

Förderung bleibt

Die Bundesregierung hat erklärt, die Heizungsförderung bis mindestens 2029 abzusichern. Wie die Förderung seit dem 21. Juli 2026 aussieht – und dass sie ab 2027 schrittweise sinkt –, lesen Sie in unserem Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung 2027.

Ist die Wärmepumpe damit weniger attraktiv?

Rechtlich müssen Sie keine Wärmepumpe mehr einbauen. Wirtschaftlich lohnt sich aber ein genauer Blick auf die gesamte Lebensdauer einer Heizung, die oft 20 Jahre und mehr beträgt:

  • Brennstoffkosten: Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 anteilig Biobrennstoff nutzen. Hinzu kommt der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe, der für 2027 bei 55 bis 65 Euro je Tonne liegen soll (Bundestagsbeschluss vom 15.10.2026) und ab 2028 in den europäischen Emissionshandel übergehen soll.
  • Förderung: Für Wärmepumpen gibt es weiterhin Zuschüsse – fossile Heizungen werden nicht gefördert.
  • Eigenstrom: Mit einer Photovoltaikanlage können Sie einen Teil des Wärmepumpenstroms selbst erzeugen.

Die Stadt Augsburg weist darauf hin, dass das GModG „sehr unterschiedlich bewertet“ wird (Kostenrisiken, Klimawirkung, Verfassungsmäßigkeit), und empfiehlt eine neutrale Beratung vor der Heizungswahl. Dem schließen wir uns an: Eine Entscheidung für die nächsten Jahrzehnte sollte auf einer Berechnung für Ihr Gebäude beruhen, nicht auf Schlagzeilen.

Was Sie jetzt tun können

1. Bestandsaufnahme: Wie alt ist Ihre Heizung, wie hoch ist Ihr Verbrauch? 2. Heizlast ermitteln: Sie ist die Grundlage für jede seriöse Planung. 3. Kosten vergleichen: Anschaffung, Förderung und laufende Kosten über viele Jahre. 4. Wärmeplan prüfen: In Augsburg zeigt der kommunale Wärmeplan, ob Fernwärme an Ihrer Adresse wahrscheinlich ist.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag fasst öffentlich verfügbare Informationen zusammen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt.

Beratung bei ESB in Augsburg

Sie stehen vor dem Heizungstausch und möchten Optionen sachlich vergleichen? Kommen Sie in unseren Concept Store in der Zeuggasse 1 in Augsburg – ohne Termin, Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–14 Uhr – oder rufen Sie an: 08231 9269555. Mehr zu Wärmepumpen bei ESB oder direkt zum Kontakt.

Quellen

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