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Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder vertraglich vorgeschrieben noch für den Abschluss eines Vertrages notwendig. Du bist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn du die personenbezogenen Daten nicht bereitstellst, können wir deine Einwilligungen nicht verwalten.

AGB

Mit Unterzeichnung durch den Kunden und der Bestätigung durch ESB Konzept GmbH (nachfolgend
„ESB“) bzw. dem Vertriebspartner wird ein wirksamer Vertrag mit der ESB geschlossen.

Finanzierung:

Der Kunde erteilt zu Finanzierungszwecken mit Angebotsunterzeichnung das entsprechend
übergebene Formblatt der Selbstauskunft gegenüber ESB über seine persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem Kunden steht es frei, die Finanzierungszusage bei der Bank selbst
einzuholen und ESB nachzuweisen. Erhält der Kunde eine Finanzierungsablehnung und/oder liegt
ESB eine schriftliche Finanzierungsablehnung bzw. –zusage nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Angebotsunterzeichnung vor, steht es ESB frei, eine Finanzierungszusage aufgrund der
Selbstauskunft zu folgenden Konditionen einzuholen: max. 4,50% effektiver Jahreszins und max. 20
Jahre Laufzeit.

Umsatzsteuer:

Alle von ESB angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich netto. Die auf den Rechnungen von
ESB ausgewiesene Umsatzsteuer muss von dem Kunden bei Fälligkeit der Rechnung bezahlt
werden. Zahlungspflicht/–zeitpunkt sind nicht davon abhängig, ob/wann der Kunde vom Finanzamt
eine Vorsteuererstattung erhält

Stromzähler:

Wird/werden vom jeweiligen Netzbetreiber gestellt. Es besteht keine Haftung der ESB für
Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage durch den Netzbetreiber. Wenn der
Netzbetreiber für die Montage des neuen Stromzählers die Anwesenheit des seitens der ESB
beauftragten Installationsunternehmens wünscht, ist der Kunde verpflichtet, die dadurch
entstandenen Mehrkosten der ESB bis zur Höhe von EUR 300,00 zzgl. MwSt. gegen Nachweis zu
erstatten.

Wirtschaftlichkeitsberechnung:

Angenommene/errechnete PV–Erträge und ein Autarkiegrad sind lediglich theoretisch errechnete
Werte und können von den tatsächlich durch die Anlage erreichten Werten abweichen. Hierfür
übernimmt ESB keine Haftung. Diese werden nicht Geschäftsgrundlage sowie nicht
Vertragsbestandteil des Vertrages.

Verschattung/Verschmutzung:

Dem Kunden ist bekannt, dass Verschattungen und/oder Verschmutzungen der PV–Anlage einen
negativen Einfluss auf die theoretisch errechneten Erträge haben können. ESB übernimmt für die
Freiheit von Verschattungen und/oder Verschmutzungen keine Haftung.


Staatliche Förderung:


ESB steht nicht dafür ein, dass der Kunde für die Errichtung und/oder den Betrieb der Anlagen
staatliche Förderungen erhält.

Termine:

In dem Vertrag genannte Bau– und/oder Liefertermine sind Wunschtermine und daher unverbindlich.
Die Einhaltung von Terminen steht zudem unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch Unterlieferanten bzw. Zulieferer der ESB. Alle Termine setzen voraus, dass
der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt, insbesondere den
fristgemäßen sowie vollständigen Zahlungseingang. Ein etwaiger eintretender Verzug bei der
Lieferung sowie Ausführung der vereinbarten Leistungen inkl. der sich aus dem Verzug ergebenden
Rechtsfolgen setzt in jedem Fall eigenes Verschulden der ESB voraus.

Bestandsanlagen:

Müssen den technischen Normen der VDE 0100 und den technischen Anschlussbedingungen des
regionalen Netzbetreibers entsprechen

Netzanschluss:

ESB wird den Netzbetreiber alsbald nach Vertragsabschluss anfragen, ob die Photovoltaikanlage an
das Netz angeschlossen werden kann. ESB haftet nicht für die Richtigkeit oder Aktualität der
Auskünfte des Netzbetreibers und für etwaige Kosten, die von dem Netzbetreiber später ggfls.
geltend gemacht werden.

Erdarbeiten:

Gegebenenfalls notwendige Erdarbeiten gehören nicht zu den von ESB geschuldeten Leistungen.
Elektroverteilung: Die Hauselektrik muss in einem Zustand sein, der die Installation der PV–Anlage
technisch realisierbar macht. Es wird der vorhandene Zählerschrank genutzt. Sollte ein 2–teiliger
Zählerschrank bauseits notwendig sein, so sind die Kosten vom Kunden zu tragen (vorhandener
Zählerschrank bleibt bestehen, Anlage wird nicht umgeschwenkt).

Erdung der PV-Anlage:

Wird eingebunden an den zwingend bauseits vorhandenen Potentialausgleich.Teilabnahme: Der
Kunde ist auf Verlangen von ESB verpflichtet, die vereinbarten Leistungen teilabzunehmen, auch
wenn zu diesem Zeitpunkt die Elektroinstallation & AC–Montage und die Dokumentation noch nicht
erbracht sind. Die Elektroinstallation & AC–Montage ist unter den derzeitigen Bedingungen (abhängig
von der Region und Anlagengröße) frühestens 6 Wochen nach DC–Montage möglich. Die
Dokumentation wird dem Kunden binnen 6 Monaten nach Teilabnahme übergeben.

Fertigstellung:

Dieser Vertrag ist durch ESB erfüllt mit vollständiger Lieferung und Herstellung einer betriebsbereiten
AnlageEin stabiles Internet, kein Ausfall über 72h und die Statik des Dachstuhls sind vom Kunden
sicherzustellen.(exklusive Zählerwechsel des Netzbetreibers und Netzanschluss). Die Anlage ist
betriebsbereit mit schriftlicher Fertigstellungsanzeige durch das von ESB beauftragte
Installationsunternehmen gegenüber ESB, was ESB und der Kunde in einem Abnahmeprotokoll über
die AC–Montage festhalten.

Rücktritt bei sehr langer Lieferverzögerung:

Der Kunde ist zudem darüber informiert, dass es aufgrund einer geopolitischen Lage und/oder in
Folge einer post–pandemischen Situation zu Engpässen hinsichtlich der Lieferung Materialen und
Bauteilen, insbesondere bei Stromspeichern, Lithium–Akkus, Aluminium und/oder
Photovoltaikmodulen, kommen kann. Hierüber erhält der Kunde von ESB eine Mitteilung. Dem
Kunden ist bewusst, dass aufgrund der vorbenannten Umstände eine Lieferverzögerung von bis zu
12 Monaten eintreten kann. Die Parteien vereinbaren, dass dem Kunden im Falle einer
Lieferverzögerung von mehr als 12 Monaten ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Diesbezüglich
gelten die gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt im Sinne von §§ 346 ff. BGB. Der Rücktritt ist
ausgeschlossen, wenn die Nachlieferung in den nächsten zwei (2) Wochen zugesagt ist oder die
noch ausstehenden Nachlieferungen die grundlegende Funktionalität der Anlage nicht wesentlich
beeinträchtigen.

Materialpreisanpassung oder Rücktritt:

Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die von ESB zu zahlenden Netto–Einkaufspreise für die
vertragsgegenständlichen Materialien und Bauteile, insbesondere bei Stromspeichern, Lithium–
Akkus, Aliminium und/oder Photovoltaikmodulen, zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden um
mehr als 10 Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von
der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch
Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen
vertragsgegenständlichen Materialien und Bauteile an die aktuellen Preise herbeizuführen. Sollte
zwischen den Vertragsparteien keine Einigung über die Anpassung des Vertrages erzielt werden
können, steht beiden Parteien das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Scheitern der
Vertragsanpassungsgespräche vom Vertrag zurücktreten zu können. Diesbezüglich gelten die
gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt im Sinne der §§ 346 ff. BGB.

Elektrische Prüfungen:

Die Prüfung der elektrischen Anlage (u.a. Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand,
Auslösung FI–Schalter) durch den Installateur beinhaltet ausschließlich die im Zusammenhang mit
der Speicherinstallation neu errichteten Anlagenteile.

Schadensersatz:

Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden beträgt der Schadensersatz pauschal 20% vom
Nettovertragswert (ohne Mehrwertsteuer). Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein
Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines
höheren Schadens durch ESB bleibt vorbehalten.

Kündigungsrecht des Kunden:

Macht der Kunde von dem ihm nach § 648 BGB (bei unzumutbarer Ausführung) Gebrauch, sind die
bis zur Kündigung von ESB erbrachten Leistungen zu vergüten und zusätzlich pauschal 20% der zum
Kündigungszeitpunkt noch nichterbrachten Leistungen. Dem Kunden bleibt nachgelassen
nachzuweisen, dass der Abzug höher als 80% ist. ESB bleibtnachgelassen, einen niedrigeren Abzug
nachzuweisen und damit eine höhere Vergütung für die nicht erbrachten Leistungengel-tend zu
machen.

Schlussrechnungsstellung:

ESB wird nach Teilabnahme die Schlussrechnung stellen. Die Schlussrechnungssumme ist ohne
Abzugzahlbar, auch wenn einige unter dem Stichwort „Teilabnahme“ genannten Leistungen
vereinbarungsgemäß erst zu einemspäteren Zeitpunkt erfolgen sollen. Insoweit leistet der Kunde mit
der Bezahlung der Schlussrechnung eine Vorauszahlung auf die von ESB noch zu erbringen
Restleistungen. Etwaige weitere Vereinbarungen und Nebenreden existieren nicht und bedürfenin
jedem Fall der Schriftform. Garantiebedingungen und Projektbericht sind mit Abschluss des Vertrages
akzeptiert.

Modulanzahl

ESB schuldet eine Gesamtleistung in kWp, Anzahl der Module ist irrelevant. Führt die Anzahl der
montierten Module zu einer höheren Gesamtleistung, so erfolgt diese Mehrleistung für den Kunden
unentgeltlich und ist von dem Kunden als vertragsgemäß hinzunehmen.Wir behalten uns das
Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und
der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss
der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen
Firmensitz im Ausland hat. Als Gerichtsstand gilt Augsburg vereinbart Reklamationen sind zu richten
an:


ESB Konzept GmbH, Richthofen Straße 19, 86343 Königsbrunn info@esb-solar.de